
Eure Fragen
Unsere Antworten
Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners ist uns wichtig (öfter genannt)
Uns auch!
Wir sagen: Gesundheit und Baumbestand schützen! Die unsichtbaren Brennhaare des EPS bleiben 11 Jahre allergen und stellen ein echtes Gesundheitsrisiko dar (Quellen des Landkreis Lüneburg unter >Downloads). Deshalb gehen wir das Thema konsequent an:
- Politischen Druck ausüben: Wir haben eine Resolution an den Landrat auf den Weg gebracht, haben noch keine Rückmeldung erhalten und haken nach der Wahl direkt nach (mehr dazu hier).
- Befall melden: Bitte meldet betroffene Bäume im öffentlichen Raum weiterhin direkt beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Bardowick. Dies ist die Grundlage für die Planung der Maßnahmen auf Samtgemeindeebene.
- Prävention im Haushalt verankert: Wir haben Budget für die „Baumpflege“ eingeplant, um im Frühjahr (ca. April/Mai, vor dem 3. Larvenstadium) präventiv handeln zu können.
Zu prüfen: Einsatz von Nematoden im Frühjahr? Interessant als Hauptmaßnahme könnte der Einsatz von Nematoden (nützliche Fadenwürmer) sein. Der Landkreis Lüneburg wendet diese Methode seit Jahren mit Erfolg an (2min NDR Video hier)
- Wann? Ende April bis Mitte Mai (sobald die Raupen aus den Eiern schlüpfen).
- Wie? Die lichtempfindlichen Fadenwürmer werden nachts in einer Wasserlösung flächendeckend in die Baumkronen gesprüht.
- Vorteil: Sie befallen die jungen Raupen, bevor diese ab dem 3. Larvenstadium ihre gefährlichen Brennhaare ausbilden. Nematoden sind biologisch, für Menschen, Bienen sowie Haustiere völlig ungefährlich und fallen nicht unter das Pflanzenschutzgesetz.
Warum genau April/Mai? Sehr enges Zeitfenster für Präventivmitteln wie Nematoden oder Bacillus thuringiensis!
- Nicht früher als Ende April: Die Eichenprozessionsspinner schlüpfen erst Ende April – zeitgleich mit dem ersten Grünaustrieb der Eichen. Nematoden benötigen aktiv geschlüpfte Raupen als Wirte. Vor Ende April sind die Eier meist noch geschlossen, sodass der Einsatz ins Leere greifen würde.
- Nicht später als Mitte Mai: Nematoden können nur die noch jungen, weichen Larven befallen. Sobald die Raupen ab Mai das 3. Larvenstadium erreichen, bilden sie ihre Panzerung sowie die gefährlichen Brennhaare aus. Ab diesem Zeitpunkt wirken Nematoden nicht mehr.
Weitere Alternativen im Überblick
- Bakterienpräparat (Bacillus thuringiensis / Bt): Biologisches Fraßgift, aus natürlich vorkommendem Bodenbakterium, das ebenfalls im April/Mai auf die frischen Blätter gesprüht wird und gezielt gegen Schmetterlingsraupen wirkt.
- Fixiermittel (z. B. Catefix 2020):Ein biologisch abbaubares Sprühmittel für den Sommer (Juni–August). Es verklebt bereits bestehende Nester samt Brennhaaren vollständig, sodass diese gefahrlos entsorgt werden oder sich am Baum zersetzen können.
- Absaugen mit Spezialsaugern:Mechanische Entfernung der Nester durch Fachfirmen unter Vollschutz im Sommer.
Herausforderung Privatgrundstücke Für Eichen auf Privatland sind Eigentümer selbst verantwortlich; kommunale Mittel dürfen hier haushaltsrechtlich nicht direkt eingesetzt werden. Unser Anregung: Gemeinschaftsinitiativen. Wir könnten z.B. Betroffene im Ort vernetzen, um Gerätschaften (z. B. Hochdruckspritze, Verlängerungssprühlanzen, Hubsteiger, Scherenbühne oder Ähnliches) gemeinsam zu organisieren, Erfahrungen auszutauschen und den besten Behandlungszeitpunkt abzustimmen.
Keine weiteren Neubaugebiete
Wir sagen: Vielen Dank für Euer klares Signal zum Thema Neubaugebiete – das treibt uns alle um und bringt wichtige Fragen auf den Tisch.
- Barum „Bergwiesenweg I“ und „Bergwiesenweg II“: Der Aufstellungsbeschluss für dieses Neubaugebiet erfolgte bereits im Mai 2001. Abschnitt I ist komplett bebaut, bei Abschnitt II sind die Grundstücke verkauft – das Gebiet ist somit weitgehend abgeschlossen.
- Horburg „Weidering“: Die ursprüngliche Planung wurde durch ein Bürgerbegehren verkleinert, danach lag das Verfahren still. Den Bebauungsplan hat der aktuelle Rat aktiv angeschoben – Satzungsbeschluss 2024, in Kraft seit März 2025, Hochbau hat Anfang des Jahres begonnen. Dieses Gebiet ist also noch aktiv in der Umsetzung.
Diese Entscheidungen sind rechtlich bindend und können nicht rückgängig gemacht werden. Was wir deshalb für die Zukunft vertreten:
- Nachverdichtung hat Vorrang: Wenn es um neuen Wohnraum geht, gilt für uns: Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Leerstände nutzen, Baulücken schließen und bestehende Gebäude behutsam umnutzen, statt unüberlegt neue Flächen zu versiegeln.
- Den „Bauturbo“ gezielt für die Innenentwicklung nutzen: Den neuen § 246e BauGB wollen wir aktiv einsetzen, um die Nachverdichtung im Bestand voranzutreiben. So können wir einfacher eine altersgerechte Umnutzung bestehender Gebäude und die Schaffung kleiner, finanzierbarer Wohnungen ermöglichen – beispielsweise, indem zulässige Wohnungsanzahlen erhöht, Baugrenzen flexibler verschoben oder geforderte Grundstücksgrößen verringert werden.
Entwicklung mit Augenmaß: Pauschale Festlegungen oder starre Haltungen bringen uns nicht weiter. Wir möchten verantwortungsvoll abwägen und neue Schritte – über offizielle Planungen – nicht von vornherein ausschließen. Voraussetzung ist für uns immer, dass die Gesamtentwicklung stimmig ist und unsere soziale sowie technische Infrastruktur (wie Kindergärten, Straßen und Versorgung) Schritt halten kann.
Mehr Zebrastreifen für Schul- und Kitakinder im Dorf (öfter genannt)
Wir sagen: Die Forderung nach einem sicheren Fußgängerüberweg für unsere Schul- und Kitakinder unterstützen wir voll und ganz. Der Gemeinderat hat der Errichtung eines Zebrastreifen in der St.-Dionys-Straße (Höhe Eichenweg) bereits am 16. Dezember 2025 einstimmig zugestimmt.
- Warum verzögert es sich? Da es sich um eine Kreisstraße handelt, entscheidet der Landkreis Lüneburg. Dieser fordert nun eine erneute Verkehrszählung.
- Worauf es jetzt ankommt: Durch den direkten Austausch mit euch wissen wir genau, wann die Verkehrsbelastung am höchsten ist. Eine Zählung des Landkreises führt nur dann zu realistischen Ergebnissen, wenn sie genau im Zeitfenster zwischen 07:00 und 07:30 Uhr (Schulbusse) sowie 07:30 und 08:00 Uhr (Grundschule & Kita) durchgeführt wird.
Wir setzen uns beim Landkreis dafür ein, dass die Zählung zu diesen praxisnahen Zeiten stattfindet.
Strassenbeleuchtung nachts (0-6h) ausschalten (Lichtverschmutzung/ Störung Ökosystem)
Wir sagen: Wir sind – wie 2021😉 – immer noch dagegen. Unsere Antwort ist insektenfreundliche LED-Technik statt komplettem Abschalten:
- Intelligente Dimmung: Moderne LED-Treiber ermöglichen eine zeitgesteuerte Nachtabsenkung (nur noch ca. 30 % nach Mitternacht). Weniger Lichtintensität in den tiefen Nachtstunden reduziert die Störung für Insekten spürbar – ohne die Straße völlig dunkel zu lassen.
- Weniger Blauanteil: Nachtaktive Insekten orientieren sich am blau- und UV-reichen Mond- und Sternenlicht. Kaltweißes Licht (über 4.000 Kelvin) wirkt dadurch wie ein Magnet, lockt sie aus ihrem Lebensraum und lässt sie vor Erschöpfung sterben. Unsere verbauten LED-Modelle strahlen von Natur aus kein UV-Licht aus und nutzen mit ca. 3.000 Kelvin ein deutlich insektenfreundlicheres Warmweiß als alte Anlagen.
- Geschlossenes Gehäuse: Bei alten Laternen dringen Insekten durch Ritzen ein und verbrennen an den heißen Leuchtmitteln. Die modernen Mastaufsatzleuchten sind versiegelt und bleiben kühl.
- Keine Streuung: Präzise Einzeloptiken lenken das Licht gezielt auf Straße/Gehweg statt in Nachthimmel, Bäume oder Büsche zu streuen – das reduziert den „Staubsaugereffekt“ für die Tierwelt erheblich.
Einkaufsmöglichkeit im Ort für frische Produkte (öfter genannt)
Wir sagen: Das wünschen wir uns auch! Wir haben dazu bereits ein Konzept für den ländlichen Raum vorgestellt, das wir spannend finden (hier mehr dazu lesen) und sind dankbar für Hinweise, wenn ihr andere konkrete Lösungen kennt. Wir wollen verschiedene Ansätze prüfen und berichten euch auch, woran es ggf. scheitert.
Wo liegen die Herausforderungen?
- Bewerbung & Infrastruktur: Für ein solches Konzept wie Tante Enso müssen wir uns als Gemeinde bewerben. Wir prüfen zwar potenzielle Gemeindeflächen, verfügen derzeit jedoch weder über eine passgenaue Immobilie noch über die Mittel für einen Neubau.
- Lokaler Handel im Blick: Eine Lösung muss zum Ort passen. Uns ist wichtig, bestehende Angebote wie unsere Marktbeschicker und den Hofladen vom Meyershof einzubinden, um unnötige Konkurrenz zu vermeiden.
Unser Ansatz: Machbare Flächen und Nahversorungsoptionen prüfen, Fördermöglichkeiten ausloten und den Dialog mit potentiellen Betreibern und den lokalen Anbietern suchen.
Strasse zwischen Oldershausen und Horburg erneuern
Wir sagen: Das sehen wir anders. Der Straßenabschnitt auf Horburger Gemarkung wurde bereits erneuert und befindet sich in einem guten Zustand.
- Die weiterhin sanierungsbedürftigen Abschnitte liegen auf den Gemarkungen Wittorf und Oldershausen und damit außerhalb des direkten Einflussbereichs der Gemeinde Barum.
- Wir können nachvollziehen, dass sich Bürgerinnen und Bürger eine durchgehend intakte Straßenverbindung wünschen. Gleichzeitig können wir als UWG Barum nur dort unmittelbar handeln, wo unsere Gemeinde auch zuständig ist. Für die weiteren Abschnitte braucht es daher den Austausch mit den jeweils zuständigen Gemeinden und Entscheidungsträgern.
Radarkontrollen in 30er Zonen, zusätzliche Kennzeichnung oder Verkehrsberuhigung
Wir sagen: Das ist nicht unsere Lösung. Immer wieder erreicht uns die Frage nach Blitzern, Kübeln oder aufgemalten Tempo-30-Piktogrammen in unseren Wohngebieten. Auch wenn wir das Wunschziel – mehr Sicherheit für Jung und Alt – voll teilen: Das ist aus unserer Sicht nicht die passende Lösung.
- Zur Zuständigkeit: Für offizielle Radarkontrollen ist in unserem Gebiet der Landkreis Lüneburg bzw. die Polizei zuständig, nicht die Gemeinde direkt. Messtermine werden primär nach Gefährdungslage und Unfallschwerpunkten koordiniert.
- Gegen aufgemalte 30er-Piktogramme: Aufgemalte Fahrbahnmarkierungen nutzen sich durch Witterung und Reifenabrieb schnell ab, verursachen wiederkehrende Instandhaltungskosten für die Gemeinde und verlieren im Alltag rasch ihre Signalwirkung.
- Gegen Kübel und Slalom-Hindernisse: Pflanzkübel verengen den Straßenraum massiv. Sie werden bei Dunkelheit schnell zur Stolperfalle für Radfahrer und Fußgänger, erschweren die Müllabfuhr sowie den landwirtschaftlichen Verkehr und können im Ernstfall wertvolle Sekunden für die anrückende Feuerwehr kosten.
Statt auf starre Barrieren oder Scheinlösungen zu setzen, glauben wir an das Miteinander im Ort: Echte Sicherheit entsteht durch gegenseitige Rücksichtnahme und den direkten Dialog in der Nachbarschaft.
Gemeinde als Träger des Kindergarten erhalten
Wir sagen: Der Erhalt der gemeindeeigenen Trägerschaft liegt uns besonders am Herzen.
Warum ist das so wichtig?
- Haushaltsdruck vs. Bürgernähe: Vorgaben des Landes und Tarifverträge belasten unseren Gemeindehaushalt zwar stark. Dennoch sichert nur die eigene Trägerschaft den direkten, unbürokratischen Kontakt zwischen Eltern, Kita-Team und Gemeinde.
- Erfahrungen aus der Grundschule: Die Abgabe von Zuständigkeiten an die Samtgemeinde – wie wir es bei der Grundschule gesehen haben – führt schnell zu langen Entscheidungswegen und weniger Mitgestaltung vor Ort.
Unser Ziel: Den Kindergarten in eigener Regie behalten, um kurze Wege und beste Betreuung direkt vor Ort zu sichern.
Unternehmen mit Landmaschinen sollen sich an den Kosten der Strassensanierung beteiligen
Wir sagen: Das stimmt und das passiert bereits.
Und zwar über die Grundsteuer A und teilweise über die Gewerbesteuer.
- Über die Grundsteuer A tragen alle Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen zur Finanzierung der Gemeinde bei.
- Die Gewerbesteuer zahlen Unternehmen, die mit Landmaschinen Dienstleistungen für Dritte anbieten (z. B. Lohnunternehmen, Biogasanlage) – diese leisten also ebenfalls einen Beitrag. Klassische landwirtschaftliche Familienbetriebe sind jedoch steuerrechtlich in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig, da Landwirtschaft kein Gewerbe im Sinne des Steuerrechts ist. Landwirtschaftliche Betriebe und Flächeneigentümer sind zudem zwingend auf ein funktionierendes Wirtschaftswegenetz angewiesen und tragen über die Grundsteuer bereits zu dessen Finanzierung bei.
Übrigens: Gerade für eine kleine Gemeinde wie Barum sind Grundsteuer A und Gewerbesteuer besonders wichtig, weil wir hier – anders als bei vielen anderen Einnahmen – den Hebesatz selbst festlegen und damit direkt über die Höhe dieser Einnahmen entscheiden können. Da Barum kaum über andere eigene Einnahmequellen verfügt, machen diese beiden Steuern einen wesentlichen Teil unseres gemeindlichen Handlungsspielraums aus.
Radwege erneuern
Wir sagen: Ja – aber mit Blick auf die Machbarkeit und Zuständigkeiten. Gute und sichere Radwege sind uns wichtig. Bei der aktuellen Haushaltslage müssen wir jedoch genau prüfen, was finanziell machbar ist.
Die Krux liegt in den unterschiedlichen Zuständigkeiten:
- St. Dionys ⬌ Bardowick: Dieser Radweg liegt zur Hälfte in der Zuständigkeit unserer Gemeinde. Bedeutet: Wir tragen die Kosten direkt und müssen im Haushalt prüfen, was finanziell machbar ist.
- Barum ⬌ St. Dionys: Der Weg verläuft an der Kreisstraße. Bedeutet: Zuständig ist der Landkreis Lüneburg. Wir können diesen Weg nicht in Eigenregie sanieren, sondern müssen beim Landkreis kontinuierlich Druck für eine Sanierung machen.
Unser Vorschlag: Zustand durch unsere ehrenamtlichen Expertinnen erfassen, gemeindeeigene Abschnitte nach Kassenlage priorisieren und/oder Förderprogramme von Land und Bund für Radverkehrsinfrastruktur prüfen, um die Gemeindekasse zu entlasten. Gleichzeitig beim Landkreis konsequent für unsere Kreisstraßen-Radwege einstehen.
Bitte um passende Fahrradständer an der Feuerwehr: Ständer passen nicht für breite Reifen von Mountainbike- und Kinderfahrräder
Wir sagen: Danke für den Praxis-Tipp aus der Bürgerschaft: Passende Fahrradständer an der Feuerwehr! Vor der Feuerwehr nutzen viele Schulkinder auf dem Weg zum Schulbus die Fahrradständer. Das Problem: Für heutige, breitere Reifen passen die alten Halterungen oft nicht mehr.
Unser Vorschlag: Das Thema in den Bauausschuss bringen.
- Prüfung und Umstellung auf modernere Fahrradständer-Modelle (z. B. für Reifenbreiten mit 65 mm, Anlehnbügel oder andersartige Modelle), damit alle Räder sicher und stabil stehen.
- Außerdem mehr Kapazitäten: Prüfung, wo an weiteren Bushaltestellen – auf Gemeindeflächen oder in Kooperation mit freiwilligen Anwohnenden – zusätzliche Ständer aufgestellt werden können.
Damit könnten wir viele Schul- und Buspendler in unserer Gemeinde ganz konkret im Alltag unterstützen.
Zu schwere und zu breite landwirtschaftliche Fahrzeuge gehören nicht auf die Dorfstraßen, die können sich gerne in der Feldmarkt und den dazugehörigen Feldwegen mit über 50 Kmh austoben.
Wir sagen: Das sehen wir anders – Landwirtschaftlicher Verkehr gehört zum ländlichen Raum. Bürgerfragen und Anregungen nehmen wir ernst. Gleichzeitig braucht eine sachliche Diskussion auch eine sachliche Grundlage.
- Landwirtschaftliche Fahrzeuge sind nicht zum „Austoben“ auf unseren Straßen unterwegs. Sie sind Arbeitsmaschinen und müssen Höfe, Felder und Wirtschaftsflächen erreichen – dafür ist die Nutzung öffentlicher Straßen oftmals unvermeidbar.
- Natürlich gelten Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme für alle Verkehrsteilnehmer – für landwirtschaftliche Fahrzeuge ebenso wie für Pkw.
- Eine pauschale Forderung, schwere oder breite landwirtschaftliche Fahrzeuge gehörten nicht auf Dorfstraßen, ist für uns jedoch keine realistische Lösung.
Landwirtschaft ist Teil unserer Gemeinde – und landwirtschaftlicher Verkehr gehört dazu. Entscheidend ist ein rücksichtsvolles Miteinander.
Naturschutz, v.a. die insektenfreundliche Pflege von Flächen neben Strassen und Wegen
Wir sagen: Sehen wir genau so. Ist ausbaufähig. Der aktuelle Stand & wie wir es anpacken wollen:
- Bisherige Pflege: Die Pflege der öffentlichen Grünflächen haben wir in der letzten Amtszeit dauerhaft an den Bauhof der Samtgemeinde Bardowick übergeben.
- Blühstreifen-Patenschaften etablieren: Unsere Ratsfrau Petra Baden möchte die gezielte Etablierung von Blühstreifen-Patenschaften anregen. Durch diese Patenschaften aus der Bürgerschaft sollen ungenutzte Randstreifen und bereits bestehende Verkehrsberuhigungsinseln in blühende Hingucker verwandelt werden, die der Artenvielfalt dienen und unser Dorfbild verschönern.
- Weitere Überlegung: Die Abstimmung mit dem Samtgemeindebauhof könnte gezielter erfolgen. Statt pauschalem, engmaschigem Mähen könnten wir uns z.B.über ein insektenfreundliches Mähmuster austauschen (spätere Mähzeitpunkte und das Stehenlassen von Randstreifen als Rückzugsorte).
Kritik an Bewässerung des Sportplatzes durch die Gemeinde
Wir sagen: Bewässerung muss sein, kann aber verbessert werden. Der Sportplatz wurde angelegt für die Bürger der Gemeinde zum Zwecke der Freizeitgestaltung und sportlichen Betätigung.
- Damit unsere Kinder auf diesem Sportplatz z.B. Fußball spielen können bedarf es einer intakten Grasnarbe. Diese Grasnarbe muss gepflegt werden, wozu auch das bewässern gehört. Es müssen ja auch z.B. Bäume bewässert werden.
- Wenn wir die Bewässerung einstellen, brauchen wir auch keinen Sportplatz mehr und die Gemeinde kann das Flurstück anderweitig nutzen.
- Des Weiteren kann nur eine intakte Grasnarbe CO2 abbauen und Sauerstoff erzeugen.
- Nicht zu vergessen das Potenzial vitaler Grünflächen für die Rückhaltung von Wasser und Entlastung der Kanalisation bei Starkniederschlägen. Richtig ist, das es bestimmten Regionen ein Wasserdefizit gibt (Lüneburger Heide), allerdings nicht bei uns, die wir im Urstromtal der Elbe wohnen. Unser Grundwasserstand liegt bei 0,8 bis 1 m Tiefe.
Kritisch ist zu betrachten, dass teilweise zu ungünstigen Bedingungen bewässert wurde, zu windig oder zu heiß, was in Arbeitsabläufen des Gemeindearbeiters begründet ist. Dieses ist der Gemeinde bekannt und muss im kommenden Jahr verbessert werden.

