Die Gruppe UWG Barum / Bündnis 90 / Die Grünen stellt folgende Anträge zum Haushalt 2026

I.     Der Rat der Gemeinde Barum beschließt den Hebesatz der Gewerbesteuer von 340 auf 360 Prozentpunkte anzuheben.

II.    Der Rat der Gemeinde Barum beschließt, die erwartenden Gewerbesteuereinnahmen von 800.000,00 auf 1.000.000,00 EUR anzuheben.

III.   Der Rat der Gemeinde Barum beschließt, den Planansatz 2025 für die „Trompeten“ Alte Dorfstraße, 21357 Barum um diesen für den Haushalt 2026 zu reduzieren

Begründung:

Der Haushaltsentwurf 2026 weist nach derzeitigem Planungsstand ein Defizit von 421.400,00 EUR auf, welches maßgeblich durch die höheren Transferaufwendungen für die Kreis- und Samtgemeindeumlage (Erhöhung um 921.600,00 EUR) aufgrund einer höheren Steuerkraft begründet ist.

Zu I.:

Durch die Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer von 340 v.H. auf 360 v.H. würde sich das Ergebnis des Haushaltes 2026 um ca. 33.000,00 EUR verbessern. Die Umlagen verändern sich durch die Anpassung nicht.

Zur Orientierung: Der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz bei den Kommunen in etwaiger Größe der Gemeinde Barum beträgt 383 v.H. Der Hebesatz der Gemeinde Barum liegt demnach unter dem durchschnittlichen Hebesatz-Niveau.

Für die Steuerkraftberechnung wird die Steuerkraft auf Basis eines fiktiven Hebesatzes berechnet. Dieser wird vom Land vorgegeben und beträgt für die Berechnung 383%. Für die Berechnung der Umlagen wird die Gemeinde daher reicher gerechnet, als sie tatsächlich ist, da sie mit 340% Hebesatz weniger eingenommen hat.

Das bedeutet, die Gewerbesteuerkraft wird so berechnet, als hätte sie 383% erhoben.

Zu II.:

In den zurückliegenden Jahren hat sich in den jeweiligen Ergebnisrechnungen gezeigt, dass die Gewerbesteuereinnahmen auf gleichbleibend hohem Niveau sind. Es zeichnet sich nicht ab, dass die Gewerbesteuereinnahmen kurzfristig sinken werden. Diese Erhöhung des Planansatzes erfolgt unabhängig davon, dass der Hebesatz lt. Antrag angehoben wird.

Zu III.:

Für die bereits seit mehreren Jahren geplanten Trompeten ist im Jahresabschluss 2025 eine Rückstellung für unterlassenen Instandhaltung zu bilden. Mit konkreten Planungsmaßnahmen wurde bereits Ende 2025 begonnen, so dass die Tatbestandsmerkmale für die Rückstellungsbildung nach § 45 Absatz 1 Nr. 4 KomHKVO gegeben sind.

Die für 2025 eingeplanten Haushaltsmittel für die Trompeten ist aufwandswirksam in 2025 in die Rückstellung für unterlassene Instandhaltung einzustellen. Diese belastet das Haushaltsjahr 2025.

In 2026 wird dementsprechend der Betrag im Produkt 54101 auf dem Sachkonto 4212 um den in 2025 gebildeten Rückstellungsbetrag entsprechend reduziert. Bei Durchführung der Maßnahme in 2026 wird die Rückstellung gegen das Aufwandskonto mindernd aufgelöst. Das Ergebnis 2026 verbessert sich entsprechend um diesen Betrag (ca. 200.000,00 EUR).

Abschließend ist zu bemerken, dass durch die beantragten Beschlüsse sich das Ergebnis des Haushaltes 2026 deutlich verbessern würde und ein ausgeglichener Haushalt gewährleistet wäre.

Wir halten diese Maßnahmen, insbesondere auch im Hinblick auf die geplanten bzw. beantragten Investitionen (siehe Antrag der CDU-Fraktion v. 07.03.2026), als unbedingt erforderlich, um eine wirtschaftliche und sorgsame Haushaltsführung zu gewährleisten.

Anträge zum Haushaltsplan 2026

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