In der Ratssitzung am vergangenen Dienstag befasste sich der Rat der Gemeinde Barum mit mehreren wichtigen Themen, die insbesondere die Abfallentsorgung sowie die Verkehrssicherheit in den Ortsteilen Barum, St. Dionys und Horburg betreffen. Neben konkreten Beschlüssen standen dabei auch Anliegen aus der Bürgerschaft im Mittelpunkt.

Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Straße „Zur Horburg“ (OT Horburg)

Mehrfach wurde aus der Bürgerschaft der Wunsch an den Rat herangetragen, die Geschwindigkeit in der Straße „Zur Horburg“ auf 30 km/h zu reduzieren. Als Begründung wurden insbesondere die Nähe von Grundschule, Kindergarten und Krippe, eine als unübersichtlich empfundene Rechts-vor-links-Regelung, der gepflasterte Straßenabschnitt, der häufig als Geh- und Radweg genutzt wird, sowie der Linienbus- und landwirtschaftliche Verkehr auf der engen Straße genannt.

Der Bauausschuss lehnte den Antrag zunächst ab, empfahl jedoch die Prüfung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf einer Teilstrecke im Bereich der Schule. Der Verwaltungsausschuss sprach sich anschließend mehrheitlich für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aus. Zudem wurde erörtert, ob eine reduzierte Geschwindigkeit auch zur Schonung des Straßenbelags beitragen könne.

Der Rat der Gemeinde Barum beschloss schließlich mit 7 zu 5 Stimmen, eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Straße „Zur Horburg“ umzusetzen.

Fußgängerüberweg in der St.-Dionys-Straße, Höhe Eichenweg (OT Barum)

Durch Bürgerinnen der Gemeinde Barum wurde eine Online-Petition sowie eine Unterschriftensammlung zur Errichtung eines Fußgängerüberweges in der St.-Dionys-Straße auf Höhe des Eichenwegs initiiert. Fast 1.000 Bürger:innen sprachen sich für diese Maßnahme aus, um insbesondere für Schulkinder ein sicheres Überqueren der Straße zu ermöglichen.

Bei einer Ortsbesichtigung mit dem Landkreis Lüneburg wurde das Anliegen erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass sich zeitweise eingerichtete Fußgängerüberwege während früherer Baumaßnahmen an dieser Stelle bewährt haben. Der Landkreis Lüneburg bewertete die Errichtung eines festen Fußgängerüberweges als sinnvoll und stellte eine Kostenübernahme für die Maßnahme in Aussicht.

Für die Gemeinde Barum würden lediglich Kosten von rund 5.000 Euro für einen erforderlichen Stromanschluss entstehen. Der Rat beschloss einstimmig, der Errichtung des Fußgängerüberweges zuzustimmen, sofern die Kosten für die Gemeinde 5.000 Euro nicht überschreiten.

Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Karl-der-Große-Straße (OT St. Dionys)

Aus der Bürgerschaft, insbesondere aus dem Ortsteil St. Dionys, wurden wiederholt gefährliche Situationen am bestehenden Fußgängerüberweg in der Karl-der-Große-Straße gemeldet. Kritisiert wurden vor allem zu hohe Fahrgeschwindigkeiten sowie das Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen beim Überqueren der Straße.

Nach einer Ortsbesichtigung mit dem Landkreis Lüneburg wurde zunächst die Möglichkeit einer Fußgängerbedarfsampel geprüft. Da der Landkreis die Kosten für eine solche Anlage auf der Kreisstraße nicht übernehmen würde und die Errichtungskosten für die Gemeinde Barum mit rund 120.000 Euro als unverhältnismäßig hoch eingeschätzt wurden, wurde dieser Lösungsansatz verworfen.

Stattdessen beschloss der Rat der Gemeinde Barum, beim Landkreis Lüneburg eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zu beantragen. Seitens des Landkreises wurde die Annahme des Antrags vorab bereits in Aussicht gestellt. Der Ratsbeschluss hierzu erfolgte mit 9 von 12 Stimmen. Ein Antrag auf Errichtung einer Fußgängerbedarfsampel wird nicht weiterverfolgt.

Verlegung der Wertstoffcontainer in der St.-Dionys-Straße (OT Barum)

In den vergangenen Jahren wurde an den Wertstoffcontainern in der St.-Dionys-Straße vermehrt die illegale Entsorgung von Rest-, Sperr- und Sondermüll festgestellt. In jüngerer Zeit kam es zudem wiederholt dazu, dass Container umgeworfen wurden, um an deren Inhalt zu gelangen. Hierdurch entstehen der Gemeinde Barum nicht unerhebliche zusätzliche Kosten.

Ziel der Beratung war es, durch eine Verlegung der Container diese dem Blickfeld nicht ortsansässiger Bürger:innen, insbesondere des Durchgangsverkehrs, zu entziehen. Diese Vorgehensweise hat sich im Ortsteil St. Dionys bereits bewährt, da dortige Container vom Durchgangsverkehr nicht einsehbar sind.

Der Rat der Gemeinde Barum beschloss einstimmig, ausschließlich die Glascontainer probeweise auf den gemeindeeigenen Parkplatz an der Straße „Zur Horburg“ / Ecke „Am Ilmenautal“ im Ortsteil Horburg zu verlagern und dort blickdicht einzufrieden. Die Wertstoffcontainer für Altkleider und Schuhe werden nicht wieder aufgestellt.

Aktuelle Beschlüsse aus der Ratssitzung der Gemeinde Barum

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